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Zeugenaufruf

Windmühlenstr. - 18.05.2017

(clk.) Die polizeilichen Ermittlungen wegen
Unerlaubten Umganges mit Abfällen nach § 326 Strafgesetzbuch zur
Aufkärung des Einleitens von Beton in die öffentliche Kanalisation
aus dem Monat Februar dieses Jahres haben bislang zu keinem Erfolg
geführt. Die Hildesheimer Polizei hofft durch einen, wenn auch
späten, Zeugenaufruf einen Schritt weiterzukommen. Nach Auswertung
der Prüfberichte liegt der Tatzeitraum zwischen Oktober 2014 (
letzte Kanalisationskontrolle ) und dem 11. Oktober 2016. An diesem
Tage wurden über eine Länge von ca. 25 Metern verfestigte
Betonbrocken in der Kanalisation der Windmühlenstraße an der Ecke zur
Straße Am Kreuzfeld durch Mitarbeiter der SEHi (Stadtentwässerung
Hildesheim) festgestellt. Zur Beseitigung und Instandsetzen des
Kanalroheres wurde eine Spezialfirma beauftragt. Der Schaden wird von
der SEHi heutzutage mit 50.000,-- EUR angegeben.

Die Ermittler der Hilsdesheimer Polizei gehen davon aus, das
bislang Unbekannte im genannten Zeitraum damals noch frische
Betonreste unerlaubter Weise in die Kanalisation eingeführt haben.

Es kann sich um Reste aus einem Betonmischerfahrzeug oder auch um
Reste aus einem normalen Betonmischer handeln, der an mehreren Tagen
im Nahbereich zum Einsatz bei irgendwelchen Bau- oder Maurerarbeiten
gekommen ist.

Sollte es Zeugen geben, die sich an solche Arbeiten im Bereich Am
Kreuzfeld / Windmühlenstraße / Hohenstaufenring erinnern können,
werden diese gebeten, sich mit der Polizei Hildesheim unter Telefon
05121-939115 in Verbindung zu setzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

Original-Content von: Polizeiinspektion Hildesheim, übermittelt durch news aktuell

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